Albrecht AE 600 H Manuel d'utilisateur Page 2

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Allgemeines
Vielen Dank, daß Sie sich für diesen hochwertigen Handscanner von Albrecht entschieden haben. Als
HighTech Gerät mit einem besonders großen durchgehenden Frequenzbereich und seinen vielfältigen
Programmiermöglichkeiten bietet der AE 600 H Ihnen einen hohen Benutzungskomfort. Damit Sie auch alle
interessanten Funktionen Ihres Scanners nutzen können, empfehlen wir Ihnen, die Bedienungsanleitung
sorgfältig durchzulesen. Schrittweise führt die Anleitung Sie an alle Funktionen des Scanners heran. In den
ersten Kapiteln lernen Sie die wichtigsten Grundfunktionen, während dann später spezialisierte Funktionen
beschrieben werden.
Albrecht liefert den Scanner mit folgendem Zubehör:
- Handscanner
- Teleskop-Aufsteckantenne
- Gürtelclip
- Bedienungsanleitung
Sie benötigen zum Betrieb Ihres Scanners 4 Stück Batterien oder Akkus der Grösse "Mignon" bzw. "AA", die
nicht im Lieferumfang enthalten sind.
Mit diesem Standardzubehör können Sie Ihren neuen Scanner als Empfangsgerät für die wichtigsten an
Ihrem Ort empfangbaren Sendungen benutzen. Albrecht bietet darüberhinaus aber auch ein reichhaltiges
Zubehörprogramm, vom Steckernetzteil über KFZ Kabel, der Scanner-Stationsantenne bis zum passenden
Computerinterface für Ihr Gerät. Ihr Fachhändler wird Sie gerne beraten. Sind Sie vielleicht im Internet aktiv?
Dann besuchen Sie doch einmal die Albrecht Homepage unter
http://www.albrecht-online.de
Rechtliche Informationen
Bevor Sie Ihren neuen Scanner zum ersten Mal einschalten, müssen wir Sie leider mit der juristischen
Problematik des Funkempfangs konfrontieren. Lesen Sie bitte dieses Kapitel über die Rechtslage beim
Betrieb von Scannern besonders sorgfältig.
Auch wenn Scanner seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und einigen anderen Staaten
benutzt werden dürfen und auch Prüf- oder Zulassungszeichen aufweisen, bedeutet das nicht, daß Sie damit
auch beliebig alle Funksendungen abhören dürfen.
Die Gesetzeslage erlaubt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur den Empfang von Sendungen, die
für die Allgemeinheit freigegeben sind, auch wenn das Gerät von der technischen Ausstattung her auch
andere Aussendungen aufnehmen und wiedergeben kann. Zu den freigegebenen Sendungen gehören
Rundfunksendungen, bestimmte Wettermeldungen und Sendungen des Amateurfunkdienstes.
Nachrichten, die nicht für den Empfänger (darunter fällt z.B. der Polizeifunk) bestimmt sind, dürfen mit
diesem Gerät nicht empfangen werden. Dieses Abhörverbot ist für Deutschland im TKG
(Telekommunikationsgesetz) geregelt. Werden zufällig oder unbeabsichtigt andere nicht für die Anlage
bestimmte Sendungen aufgenommen, so müssen Sie über den Inhalt der Sendungen anderen gegenüber
Stillschweigen wahren und dürfen den Inhalt der Sendungen in keiner Weise auswerten oder ausnutzen.
Bei Betrieb in anderen Staaten gelten die dortigen nationalen Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich über
die geltenden Bestimmungen, bevor Sie Ihr Gerät auf Reisen in andere Länder mitnehmen.
Ausführlich werden die Probleme der Scannerbenutzer übrigens auch in diversen Fachzeitschriften und im
Internet diskutiert. Sie finden dort auch viele nützlichen Informationen zu Dekodern, Software und
Frequenzlisten.
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